
In unserem Workshop informieren unsere Expertinnen und Experten Sie über die wichtigsten Neuerungen der, Normen und Richtlinien zur Brandmeldetechnik. Gemeinsam besprechen Sie aktuelle Anforderungen, analysieren Praxisbeispiele und entwickeln Lösungsansätze für Ihre Fragen.
Unsere kompetenten Referentinnen und Referenten verfügen über umfassende Expertise und unterstützen Sie bei der Interpretation der für Sie relevanten Regelwerke.
Unser Workshop ist die ideale Auffrischungsschulung für verantwortliche Personen gemäß den Zertifizierungsvorgaben nach Tabelle 4 der DIN 14675-2 bzw. für hauptverantwortliche VdS-Fachkräfte für BMA/SAA. Durch Ihre Teilnahme am Workshop können Sie im Rahmen der regelmäßigen Audits Ihre Kenntnisse des technischen Regelwerks nachweisen. Eine Anerkennung für Fachplaner gemäß den Fortbildungsrichtlinien der Ingenieurkammern Hessen und NRW wird angestrebt.
Inhalt
Grundsätzlich wird das Seminar entsprechend den aktuellen Entwicklungen in den Bereichen des Bauordnungsrechts sowie der Normen und Richtlinien gestaltet. Diese Entwicklungen können nicht immer genau vorhergesagt werden, sodass sich die Inhalte kurzfristig ändern können. Für das Seminar im Jahr 2026 sind grundsätzlich folgende Inhalte vorgesehen:
- Normen im Wandel Instandhaltung, Remote Services, Dokumentation, Software
Die neue VDE 0833-1 wirkt sich nicht nur auf Planung und Ausführung, sondern insbesondere auf den Betrieb und die Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen aus. Tätigkeiten aus der Ferne (“Remote Services”), Dokumentation und Anlagensoftware sind in der Überarbeitung berücksichtigt worden. Hinzu kommen anstehende Änderungen im Bauordnungsrecht, die das Thema betreffen. Erfahren Sie im Seminar, auf welche Änderungen sich Betreiber und Fachfirmen einstellen müssen. - Brandmelde- und Alarmierungskonzept (BMAK)
Im Seminar zeigen wir Ihnen, wie einfach die frühzeitige Bestandsaufnahme sowie die Zusammenfassung aller an die BMA gestellten Anforderungen in der neuen Vorlage für das Brandmelde- und Alarmierungskonzept ist. Exemplarisch wird dargestellt, wie Sie mit der Vorlage die objektspezifischen Anforderungen an die Anlage schutzzielgerecht, zuverlässig und wirtschaftlich dokumentiert werden können und wie Sie dabei optimal auf die Bedürfnisse des späteren Betriebs eingehen. - Bauordnungsrecht und Funktionserhalt
Von der Musterbauordnung (MBO) über die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bis zum Dauerbrenner Funktionserhalt nach MLAR: Lernen Sie die relevanten Vorschriften des Bauordnungsrechts kennen, die wichtige Regelungen zu Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen sowie deren ihrem Einbau enthalten. Kaum ein anderes Thema wirft in der täglichen Praxis so viele Fragen und Diskussionen auf wie die Notwendigkeit und Umsetzung des Funktionserhalts für Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen. - Verantwortung des Betreibers
Betreiber kümmern sich oft nicht um ihre Anlagen. Wenn der Prüfsachverständige kommt, die Brandmeldeanlage prüft und dabei wesentliche Mängel feststellt, entsteht häufig großer Zeitdruck – ein guter Rat ist teuer. Lernen Sie sich davor zu schützen. ( - Risikominimierung durch einen kontrollierten Austausch von Brandmeldern
Die Norm DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“ enthält Anwendungsregeln für den ordnungsgemäßen Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen. In diesem Rahmen ist ein regelmäßiger Austausch von automatischen Brandmeldern vorgesehen. Von Betreiberseite wird die Notwendigkeit des Meldertauschs bisweilen angezweifelt – doch handelt es sich um Sensorik, deren Wirksamkeit durch Umweltfaktoren im Laufe der Zeit beeinträchtigt werden kann. - Wesentliche Änderung und Software
Bei einer „wesentlichen Änderung“ müssen nach der Musterprüfverordnung Brandmeldeanlagen und vergleichbare Systeme von einem Prüfsachverständigen neu abgenommen werden. Doch was gilt bei Software als „wesentliche Änderung“? Welche Pflichten haben Hersteller, Errichter und Instandhalter? Und welche Verantwortung oder sogar Haftung trägt der Prüfsachverständige? - Systemfremde Komponenten
Was ist zu tun, um „systemfremde Komponenten” in eine Brandmeldeanlage zu integrieren? Und wer übernimmt die Verantwortung für das Rauchansaugsystem in einem Aufzugsschacht? Im Workshop erfahren Sie, wie Sie solche Herausforderungen sicher und normgerecht lösen.
Die Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an folgende Personen:
- Verantwortliche Personen für BMA/SAA
- Hauptverantwortliche Fachkräfte für BMA/SAA
- Fachplaner von BMA/SAA
- Facherrichter von BMA/SAA
- Brandschutzplaner
- Prüfsachverständige für BMA/SAA
Ihr Nutzen
Erhalten Sie in diesem Workshop wertvolle Einblicke in die aktuellen Neuerungen des Bauordnungsrechts und der Normung Brandmelde- und Sprachalarmanlagen. Profitieren Sie von der Präsenzveranstaltung in Frankfurt am Main durch den direkten Austausch mit unserem erfahrenen Experten. Nutzen Sie die Gelegenheit für intensive Diskussionen, zum Netzwerken und praxisnahe Einblicke. Ihre persönliche Teilnahme ermöglicht es Ihnen, Fragen sofort und individuell zu klären.
Trainerinnen und Trainer
Miriam Braun, Vorsitzende des Arbeitskreises Normen und Richtlinien im ZVEI-Fachverband Sicherheit, Siemens AG
Dr. Marthe-Louise Fehse, Kanzlei Franßen & Nusser Rechtsanwälte
Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien, Hekatron Vertriebs GmbH
Christian Kühn, Vorsitzender der Arge Errichter und Planer im ZVEI, Schlentzek & Kühn GmbH
PD Dr. Sebastian Festag, Mitglied des Vorstands Fachverband Sicherheit im ZVEI und Leiter Anwendungsforschung der Hekatron Vertriebs GmbH
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IHR TEAM DER ZVEI-AKADEMIE
24.3.2026
9-16 Uhr
Workshop
Ort
ZVEI Konferenzzentrum
Amelia-Mary-Earhart-Str. 12
60549 Frankfurt am Main
Gebäude
Sicherheit
Teilnahmegebühren
€ 790,– zzgl. 19% MwSt. pro Teilnehmer
€ 690,– für Mitglieder des ZVEI e.V. zzgl. 19% MwSt. pro Teilnehmer
Weitere Hinweise
Bis 14 Tage vor der Veranstaltung können Sie kostenfrei stornieren, oder jederzeit einen Ersatzteilnehmer kostenlos anmelden.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ZVEI-Services GmbH.
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Alle Seminare bieten wir auf Anfrage auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung an – vor Ort oder online. Inhalte, Termin und Dauer passen wir an Ihre Anforderungen an.
Anmeldung
Ihre Ansprechpartnerin
Simone Koch
Veranstaltungskoordinatorin
Telefon: +49 69 6302-463
Mobil: +49 174 1699152
E-Mail: simone.koch@zvei.org
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Brandmeldetechnik für Fachplaner, Errichter und Betreiber

