Inhalt
Der New Approach hat für die Produkte der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie den europäischen Binnenmarkt geschaffen. Der Hersteller dieser Produkte muss eine Reihe von europäischen Richtlinien einhalten, um seine Produkte frei vermarkten zu können. Die schon lange angewandten Richtlinien zur Niederspannung, zur elektromagnetischen Verträglichkeit und zur Maschinensicherheit werden ergänzt durch Richtlinien mit Umweltanforderungen, allen voran die Ökodesign-Richtlinie und die revidierte RoHS-Richtlinie über Stoffverbote in der Elektronik. Mit dem so genannten New Legislative Framework lag 2008 ein neues Rahmengesetzwerk vor. Im Anschluss wurden eine Reihe europäischer CE Richtlinien an dieses Rahmenwerk angepasst und im Jahr 2014 schließlich in Kraft gesetzt. Verpflichtend anzuwenden sind die geänderten Richtlinien seit 2016. Das Seminar stellt die Grundlagen vor und erläutert die neuen Anforderungen. Es schließt ab mit einem Exkurs über die Grundlagen der Produkthaftung.
Die Themen
Der New Approach und das New Legislative Framework
- Rechtliche Grundlagen für das Inverkehrbringen
- Wesentliche technische Richtlinien für die Elektroindustrie
- Schwerpunktthema: Die neue Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU (RED)
- Gewährleistung und Produkthaftung
Mit dem so genannten Alignment Package des europäischen Gesetzgebers wurden eine Reihe der für die Elektroindustrie wichtigen CE-Richtlinien an den revidierten New Approach, nun als New Legislative Framework bekannt, angeglichen. Die geänderten Richtlinien sind seit 2016 verpflichtend anzuwenden. Wir informieren unter anderem über die geltenden Fassungen der Niederspannungsrichtlinie, der EMV-Richtlinie, ATEX-Richtlinie und die revidierte Richtlinie über Funkanlagen (RED-Richtlinie).
Programm
10:00 Vom New Approach zum New Legislative Framework
- Über die technischen Vorschriften im Binnenmarkt
- Gegenseitige Anerkennung
- Verordnung über Akkreditierung und Marktüberwachung
- Beschluss über einen gemeinsamen Rechtsrahmen
Dr. Jörg Hartge (ZVEI)
10:30 gemeinsame Elemente für alle geänderten Richtlinien
- Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Zeitpunkt des Inverkehrbringens
- Sprache der Dokumentation
- EU Konformitätserklärung
- Risikoanalyse
Dr. Jörg Hartge (ZVEI)
Im Rahmen dieses Vortragsblocks gibt es eine Kaffeepause gegen 11:30 Uhr
11:45 Richtlinie über Funkanlagen 2014/53/EU
- Richtlinie und ihre Anforderungen
- Welche Produkte sind betroffen?
- Wie wird die Konformität nachgewiesen?
- Combined Equipment
Franziska Wirths (ZVEI)
13:00 Mittagspause
13:45 Vorstellung einzelner Richtlinien für die Elektroindustrie
- EMV-Richtlinie 2014/30/EU
- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- RoHS-Richtlinie 2011/65/EZ
Dr. Jörg Hartge, Franziska Wirths
Im Rahmen dieses Vortragsblocks gibt es eine Kaffeepause gegen 14:30 Uhr
14:45 Produkthaftung
- Haftungsrisiken trotz CE-Kennzeichnung – Was tun im Schadenfall?
Dr. Tobias Bomsdorf (CMS Hasche Sigle)
16:00 Ende des Seminars
Die Zielgruppe
Das Seminar richtet sich insbesondere an Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen Vertrieb, Entwicklung, Qualitätskontrolle und Betriebsorganisation, die täglich mit den CE-Richtlinien arbeiten und sich über die Neuerungen informieren wollen. Das aktuelle Seminarprogramm und die Anmeldeunterlagen sind beigefügt.
Ihr Mehrwert
Dieses Seminar hilft, das Regulierungssystem für das Inverkehrbringen von Produkten im EU- Binnenmarkt zu verstehen und die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen kennenzulernen, die Hersteller in diesem Zusammenhang einhalten müssen.
Termin
19. April 2018 von 10:00-16:30 Uhr
Veranstalter
ZVEI-Services GmbH (ZSG)
ZVEI Akademie
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Fon: 069 6302-200
Fax: 069 6302-482
Ort
ZVEI-Konferenzzentrum
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Tel: 069 6302-200
Teilnahmegebühren:
€ 530,- zzgl. MwSt. für Mitglieder
€ 690,- zzgl. MwSt. für externe Teilnehmer
(inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und Getränke)
zzgl. 19% MwSt. pro Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet den Besuch des Seminars, sowie Mittagessen und Getränke.
Die Hotelübernachtung ist nicht im Preis enthalten.
Bis 15 Tage vor Veranstaltung können Sie kostenfrei stornieren, oder jederzeit einen Ersatzteilnehmer kostenlos anmelden
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ZVEI-Services GmbH (ZSG).
Mit der Anmeldung für diese Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Fotos und Videoaufnahmen von der Veranstaltung für die Nachberichterstattung verwendet werden.
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