Die zweite Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes wurde kurz vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat gebilligt. Somit werden ab 01.01.2018 viele Neuregelungen zur Anwendung kommen. Damit befindet sich das steuerliche Umfeld für Strom und andere Energieerzeugnisse erneut in einem Wandel. Auch aktuelle Verlautbarungen der Finanzverwaltung führen zu erheblichen Änderungen, insbesondere für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die nun auch Wechselwirkungen mit anderen Regelungen (etwa mit Vorschriften des EEG und des KWKG) beachten müssen. Auch der Einfluss des europäischen Beihilferechts nimmt stetig zu. Schließlich sind ab diesem Jahr die Regelungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) zu befolgen.
In der täglichen Praxis ist daher aktuelles Wissen im Bereich der Energie- und der Stromsteuer für betroffene Unternehmen unverzichtbar, auch weil oftmals hiermit erhebliche finanzielle Folgen verbunden sind.
Die Neuerungen, die Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie Verwaltungsanweisungen mit sich bringen, werden in diesem Seminar dargestellt und erläutert. Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmern ein Problembewusstsein für die aktuellen energiesteuerlich relevanten Themenfelder sowie Lösungen für ihre Praxisprobleme zu entwickeln.
Die Themen
Änderungen im Energie- und Stromsteuerrecht:
- Änderungen des Strom- und Energiesteuergesetzes zum 01.01.2018
- Rückblick auf die letzten Änderungen der StromStV und der EnergieStV
Neue Mitteilungspflichten nach der EnSTransV:
- Mitteilungspflichten über energie- und stromsteuerrechtliche Begünstigungen an die Zollverwaltung.
- Darstellung des Antragsverfahrens wie auch Befreiungsmöglichkeiten.
Aktuelle Praxisfragen:
- Stromerzeugung und KWK-Anlagen
- Verwenderbegriff nach dem Energie- und Stromsteuerrecht
- TCMS im Bereich der Strom- und Energiesteuer
Aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit:
(u.a. Verwendung zu zweierlei Zwecken, Stromverbrauch eines Wechselrichters, Umspann- und Leitungsverluste, Stromverwender, Netzverluste des Fernwärmenetzes, Nutzenergie)
Der Ablauf
10:00 – 11:30 Uhr
Das neue Strom- und Energiesteuergesetz
11:30 – 12:30 Uhr
Die neue Strom- und Energiesteuer-Durchführungsverordnung
12:30 – 13:30 Uhr
Mittagspause
13:30 – 15:00 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung, u.a. zum Versorgungsnetz, Verwender etc.
15:00 – 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 – 16:00 Uhr
Stromsteuerbefreiung bei EEG-/KWK-Anlagen
16:00 – 16:30 Uhr
EnSTransV
Die Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich vor allem an die Geschäftsleitung, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Steuern, Rechnungswesen und Controlling sowie Fachmitarbeiter, welche für das Thema Strom- und Energiesteuer in Unternehmen der Energiewirtschaft sowie energieintensiven Unternehmen zuständig sind. Weiterhin werden Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter angesprochen, die sich einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Energiesteuerrecht verschaffen wollen.
Ihr Mehrwert beim Besuch dieses Seminars
- Übersicht über die aktuellen Entwicklungen im Energie- und Stromsteuerrecht
- Erkennen von Handlungsbedarf für das eigene Unternehmen
- Hinweise zu steuerlichen Risiken und deren Lösungen
- Aufzeigen von Lösungen und Diskussion der Praxisauswirkungen
Die Referenten
Ralf Reuter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, ist seit 2001 bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG und der PwC Legal AG tätig und vertritt dort deutschlandweit die Praxisgruppe Energiesteuern. Er betreut verschiedene Unternehmen der Energiewirtschaft sowie energieintensive Unternehmen in allen Fragen der Energiesteuer.
Auch Schnittstellen zu weiteren Energieabgaben sind Beratungsschwerpunkt, insbesondere bei Umstrukturierungen und Gestaltungen mit dem Fokus der Energieabgabenoptimierung. Nicht zuletzt ist auch der Bereich „TCMS“ zunehmend Gegenstand von Beratungen im Bereich der Strom- und Energiesteuer.
Zum Thema Energiesteuern ist Ralf Reuter als Autor zahlreicher Veröffentlichungen und als Referent bei externen Veranstaltern ausgewiesen. Er verantwortet zudem die PwC-Mandanten-Veranstaltungen zu diesem Thema und ist Mitglied in diversen Arbeitskreisen zum Thema Energiesteuern.
RA Dr. Karen Möhlenkamp
Frau Dr. Möhlenkamp ist Rechtsanwältin, Partnerin und Geschäftsführerin der WTS. Sie berät seit vielen Jahren Unternehmen im Bereich der Energie- und Stromsteuer, des Energierechts und der Umsatzsteuer. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung in steuerlichen Gestaltungen u.a. zu Kraftwerksmodellen, Beratung der Gestaltung von internationalen, operativen Prozessabläufen im Zusammenhang mit Verbrauchsteuergütern und interner Steuer-Kontrollsysteme zur Verbesserung der Tax-Compliance im Bereich der indirekten Steuern, wie der Energie- und Stromsteuer.
Darüber hinaus vertritt Sie Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundefinanzhof und Europäischen Gerichtshof. Frau Möhlenkamp ist von der Zeitschrift ITR bereits seit mehreren Jahren als Indirect Tax Leader gelistet und ebenfalls seit mehreren Jahren ausgezeichnet als Best Lawyer vom Verlag Handelsblatt/Best Lawyer. Sie ist Herausgeberin des Kommentars Energie- und Stromsteuer im C.H. Beck Verlag.