„Wer den Schaden hat …“, dem stehen vielleicht auch Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger zu.
Gleich ob Lastkraftwagen, Luftfrachtlogistik, Schienen, Kaffee oder Zucker, in zahlreichen Bereichen wurde über Kartellverfahren in den Medien berichtet. Den Kartellanten drohen zusätzlich zu den staatlich verhängten hohen Bußgeldern auch zivilrechtliche Schadensersatzklagen von geschädigten Unternehmen bzw. Personen.
Was bedeutet das für Ihr eigenes Unternehmen? Stehen Ihnen selbst Schadensersatzansprüche aufgrund überhöhter Zahlungen zu?
Was muss intern geprüft und berücksichtigt werden, damit man nicht auf dem Schaden sitzen bleibt? Wie wird ein solcher Schaden berechnet und wie kann dieser im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung bewiesen werden?
Darüber hinaus stellt sich für kartellbehaftete Unternehmen die Frage, welche zivilrechtlichen Folgen zusätzlich zum Bußgeld drohen könnten. Stehen dem Unternehmen vielleicht auch Schadensersatzansprüche gegen die handelnden Personen zu?
Die Referenten sind ausgewiesene Experten derartiger Klageverfahren und an einer Vielzahl in der Öffentlichkeit stehenden Kartell-Schadensersatzklagen beteiligt.
Inhalt
Unternehmerische Perspektiven derartiger Klagen aus Sicht der Kartellgeschädigten
- Prüfungsinhalte der Geltendmachung solcher Ansprüche
- Ablauf der Verfahren am Beispiel des LKW-Kartells
- Bindungswirkung kartellbehördlicher Feststellungen
- Vermutung von Preiserhöhungen nach Gesetz und höchstrichterlicher Rechtsprechung
- Bedeutung ökonomischer Gutachten zur Höhe des Schadens
- Methodik der Schadensschätzungen
- Umgang mit Einwand des „Passing-on Defense“
- Fortwirkung von Kartellen
- Informationsgewinnung: Herausgabe- und Auskunftsansprüche
- Neues zum Thema Verjährung
Die Zielgruppe
Angesprochen sind Leiter des Einkaufs bzw. in den Unternehmen mit Beschaffungsvorgängen betraute Führungskräfte, Geschäftsführer sowie Unternehmensjuristen.
Ihr Mehrwert
Sie erfahren, wie Sie kartellrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen. Unterstützt durch aktuelle Fallberichte erhalten Sie ein komprimiertes Update wesentlicher Praxisfragen. Der Besuch dieses Seminares ist auch für Nicht-Juristen zu empfehlen.
Die Referenten
Dr. Andreas Lotze, Partner Aulinger Rechtsanwälte
Enno Eilts, Partner der Oxera Consulting GmbH
Termin
16. Mai 2018 10:00-16:30Uhr
Veranstalter
ZVEI-Services GmbH (ZSG)
ZVEI Akademie
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Fon: 069 6302-200
Fax: 069 6302-482
Ort
ZVEI-Konferenzzentrum
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Tel: 069 6302-200
Teilnahmegebühren:
€ 530,- zzgl. MwSt. für Mitglieder
€ 690,- zzgl. MwSt. für externe Teilnehmer
(inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und Getränke)
zzgl. 19% MwSt. pro Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet den Besuch des Seminars, sowie Mittagessen und Getränke.
Die Hotelübernachtung ist nicht im Preis enthalten.
Bis 15 Tage vor Veranstaltung können Sie kostenfrei stornieren, oder jederzeit einen Ersatzteilnehmer kostenlos anmelden
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ZVEI-Services GmbH (ZSG).
Mit der Anmeldung für diese Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Fotos und Videoaufnahmen von der Veranstaltung für die Nachberichterstattung verwendet werden.
Bahn-Anreise ab 99 Euro
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