Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ist bereits am 28.05.2021 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat dadurch nicht nur den Kreis der durch das BSI-Gesetz unmittelbar verpflichteten Unternehmen erweitert. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 schafft mit der Regulierung „Kritischer Komponenten“ und der Einführung des „IT-Sicherheitskennzeichens“ auch neue Mechanismen mit dem Ziel, die IT-Sicherheit in Deutschland zu stärken. Einige wichtige Details sind damals offen geblieben und erst durch weitere Konkretisierung zu klären. Dafür liegen inzwischen aktuellere Stände vor.
Welche Unternehmen sind vom IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wie betroffen?
Dieses Seminar vermittelt einen Überblick der gesetzlichen Änderungen durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0, insbesondere im BSI-Gesetz. Dabei werden die neuen Vorgaben erläutert und die Folgen für unmittelbar und mittelbar betroffene Unternehmen dargestellt. Ziel des Seminars ist es zudem, praxisgerechte Lösungsansätze für die Umsetzung der Anforderungen aufzuzeigen.
Zuletzt haben über 100 Teilnehmer die Erstauflage des Online-Seminars verfolgt. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
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