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Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Umsetzung des Gesetzes über die Sorgfaltspflichten in Lieferketten in Ihrem Unternehmen

Das Gesetz zur Überwachung und Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten kommt. 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ab 2024 sinkt diese Grenze auf 1.000 Mitarbeitende – und was die EU beschließen wird, steht noch nicht final fest.

Faktisch sind ohnehin jetzt schon sämtliche Unternehmen entlang der Lieferkette betroffen – auch kleinere – denn große Unternehmen werden ja gemäß Gesetz verpflichtet, ihre Lieferanten, also Sie, zu überprüfen. Und dem Willen Ihres Kunden können Sie sich schlecht widersetzen.

Befassen Sie sich daher rechtzeitig mit dieser Thematik, denn ganz gleich wie viele Mitarbeiter Ihr Unternehmen zählt, spätestens im nächsten Jahr werden viele Herausforderungen auf Sie zukommen:

Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ fordert u.a.:

  • Die Einrichtung eines Risikomanagements
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • Überwachung der einzelnen Schritte aller Lieferketten
  • Abgabe einer Grundsatzerklärung
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern sowie die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf mittelbare Zulieferer
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens welches es ermöglicht, Verletzungen der geschützten Rechte anzuzeigen
  • Dokumentation und Berichterstattung im Unternehmen

Können Sie das alles leisten? Wie viele Personen beschäftigen sich damit in Ihrem Unternehmen?

Die ZVEI-Services GmbH übernimmt das für Sie! Zusammen mit den Fachverantwortlichen im Arbeitskreis Exportkontrolle des ZVEI e.V. und einer externen Fachanwaltsgesellschaft haben wir einen Prozess entwickelt, der für Sie die Prüfung und Bewertung Ihrer Lieferanten übernimmt. Bei Verdachtsfällen erhalten Sie Warnhinweise, bei einer „sauberen“ Lieferkette wird dies durch uns zertifiziert.

Sie minimieren Ihre Aufwändungen, sparen dadurch Geld und Zeit und zudem sind Sie gegenüber der Prüfung durch die Behörden rechtssicher aufgestellt.

Was ist zu tun? Füllen Sie das Datenblatt aus und senden Sie es an die angegebene Adresse. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf. Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt und nur zum Auftragszweck verwendet.

Zögern Sie nicht zu lange. 2023 steht quasi vor der Tür und die Anfrage nach Unterstützung bei der Bewertung von Lieferanten ist hoch.

Datenaufnahme und Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Bitte füllen Sie das Formular aus.

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    Anrede

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    Interesse an Übernahme der Sorgfaltspflichten und Lieferketten-Screening* (bitte auswählen):

    Umsatz EU:

    Umsatz weltweit:

    Mitarbeiter EU:

    Mitarbeiter weltweit:

    Lieferanten (Tier-1) D:

    EU:

    Weltweit:

    Sie erhalten Zeitnah ein Angebot über die von Ihnen angefragten Dienstleistungen

    Widerruf Einwilligung:
    Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken jederzeit gegenüber ZVEI Services GmbH (ZSG), Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt a.M., unter datenschutz@zvei-services.de oder telefonisch unter 069/6302-200 widersprechen.

    Zum Anfrage-Formular

    Ihr Ansprechpartner

    Dr. Henrik Kelz

    Dr. Henrik Kelz

    Geschäftsführer ZVEI-Services GmbH

    Telefon: +49 69 6302-412
    E-Mail: henrik.kelz@zvei.org

    Über ZVEI-Services

    Die ZVEI-Services GmbH (ZSG) ist eine 100-prozentige Tochter des ZVEI und bietet Informationen, Wissen und Know-how für Unternehmen der Elektroindustrie aus erster Hand.

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    Kontakt

    ZVEI-Services GmbH
    Lyoner Straße 9
    60528 Frankfurt am Main

    Telefon: +(49)69 6302-200
    Fax: +(49)69 6302-482

    E-Mail: zsg@zvei.org

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